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   BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18   

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https://dejure.org/2019,2123
BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18 (https://dejure.org/2019,2123)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18 (https://dejure.org/2019,2123)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 (https://dejure.org/2019,2123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach erfolgreicher fachgerichtlicher Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 321a ZPO
    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Über die Verfassungsbeschwerde sowie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nicht mehr zu entscheiden, nachdem das fachgerichtliche Verfahren infolge der vom Beschwerdeführer eingelegten Anhörungsrüge fortgesetzt wird und dieser daher die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Vor allem dann, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft und davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt gehalten hat, kann es billig sein, dem Beschwerdeführer seine Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Vor allem dann, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft und davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt gehalten hat, kann es billig sein, dem Beschwerdeführer seine Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).

    Vor allem dann, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft und davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt gehalten hat, kann es billig sein, dem Beschwerdeführer seine Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Das Anhörungsrügeverfahren gehört zum Rechtsweg, wenn der Beschwerdeführer - wie hier - (auch) eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht (vgl. BVerfGE 122, 190 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Vor allem dann, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft und davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt gehalten hat, kann es billig sein, dem Beschwerdeführer seine Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Dabei ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 13.04.2011 - 1 BvR 689/11

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der PKH-Bewilligung und Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Die Auslagenerstattung entspricht aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung bis zur Erledigung durch die Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Darüber zu entscheiden, obliegt der Kammer (vgl. BVerfGE 72, 34 ).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 550/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 2066/18
    Die Auslagenerstattung entspricht aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung bis zur Erledigung durch die Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der

    Bei der Entscheidung ist eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 2; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, Rn. 2 und vom 30. September 2020 - 1 BvR 2869/18 -, Rn. 2 sowie vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2 und vom 10. März 2021 - 1 BvR 2583/20 -, Rn. 12).

    Die Auslagenerstattung entspricht auch regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, Rn. 2 und vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2021 - 1 BvR 609/21 -, Rn. 9) und dies bis zur Erledigung durch die Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren geblieben ist (BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, Rn. 2 und vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1977/20

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Die Auslagenerstattung entspricht aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.10.2021 - 1 BvR 609/21

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde und

    Das ist aber regelmäßig nicht der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 13.09.2020 - 2 BvR 1658/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Die Auslagenerstattung entspricht aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 1054/20

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen bei ursprünglicher Unzulässigkeit

    Die Auslagenerstattung entspricht aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung bis zur Erledigung durch die Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 962/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

    Nachdem die Anhörungsrüge erfolgreich war, kann sie auch nicht als aussichtslos angesehen werden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 18.08.2022 - 2 BvR 1276/20

    Ablehnung des Antrags auf Auslagenerstattung im Fall erfolgreicher Anhörungsrüge

    Das ist jedoch regelmäßig nicht der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 2066/18 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 1054/20 -, Rn. 2 f.).
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